Gesetzgebung, Fachgruppe Recht und weitere rechtliche Arbeiten

Bundesgesetz über die Plattformen für die elektronische Kommunikation in der Justiz (BEKJ) 

Auf Bundesebene startete der parlamentarische Prozess. Der Nationalrat wurde als Erstrat bestimmt, und seine Rechtskommission beschäftigte sich in verschiedenen Sitzungen mit dem BEKJ. Der Nationalrat verabschiedete das Gesetz mit kleineren Anpassungen gegenüber dem Antrag des Bundesrats in der Herbstsession mit 133 zu 53 Stimmen. Der Ständerat wird sich 2024 mit dem Geschäft befassen.

Leitfaden für die Anpassung der kantonalen Verwaltungsrechtspflegegesetze 

Die Fachgruppe Recht hat sich im Berichtsjahr zu drei Sitzungen getroffen, und auch im kommenden Jahr finden regelmässige Sitzungen statt. 

Im zweiten Quartal 2023 hat die Fachgruppe Recht den «Leitfaden zur Anpassung kantonaler Verwaltungsrechtspflegegesetze im Hinblick auf die Digitalisierung der Justiz» finalisiert. Er wurde zusammen mit dem Merkblatt «Recht – Kantonale Rechtsgrundlagen für die Digitalisierung in der Justiz» im Sommer 2023 auf der Projektwebsite publiziert. 

Der Leitfaden – ebenso wie das Merkblatt – ist ein Hilfsmittel des Projekts Justitia 4.0 für die Anpassung des kantonalen Rechts im Zuge der Einführung der elektronischen Kommunikation, inklusive der elektronischen Akteneinsicht und der elektronischen Aktenführung in der kantonalen Verwaltungsgerichtsbarkeit. Er richtet sich an die Kantone und ist ein unterstützendes Instrument für kantonale Projekte und Gesetzgebungsarbeiten im Rahmen einer allfälligen Digitalisierung der kantonalen Verwaltungsjustizverfahren. 

Der Leitfaden enthält eine Vorgehensempfehlung gefolgt von einer tabellarischen Zusammenstellung von bundesrechtlichen Bestimmungen (v. a. dem Entwurf BEKJ und dem VwVG) im Vergleich zu Bestimmungen aus kantonalen Verwaltungsrechtspflegegesetzen (vorwiegend aus dem Vorentwurf-VRPG BE vom 26. Oktober 2022 und dem Entwurf-VRG ZH, dem sogenannten DigiLex, vom 13. Juli 2022), wobei die aufgeführten Beispiele repräsentativ für potenzielle Revisionsarbeiten stehen. 

Das Dokument fusst auf dem Entwurf des BEKJ und der Botschaft vom 15. Februar 2023 und ist evolutiver Natur. Zu gegebener Zeit wird über eine Neuauflage entschieden. 

Vereinbarung zur Gründung der öffentlich-rechtlichen Körperschaft «Justitia.Swiss» 

Die öffentlich-rechtliche Körperschaft «Justitia.Swiss» verantwortet nach Projektabschluss den Betrieb und die Weiterentwicklung der Plattform «Justitia.Swiss» und wird zusätzliche Dienstleistungen und technische Hilfsmittel für die elektronische Kommunikation in Justizverfahren erbringen. Die Arbeiten am Entwurf der Vereinbarung zur künftigen öffentlich-rechtlichen Körperschaft «Justitia.Swiss» sind weit fortgeschritten. Der Vereinbarungstext sowie der Entwurf des erläuternden Berichts konnten konsolidiert und dem Projektausschuss vorgelegt werden.

Nächste Schritte 

Das BEKJ ist die Grundlage für die Errichtung der öffentlich-rechtlichen Körperschaft. Je nach Entscheiden im Parlament wird die Vereinbarung zur Gründung der öffentlich-rechtlichen Körperschaft noch angepasst, bevor sie zur Genehmigung in den Steuerungsausschuss gelangt. Mit dessen Freigabe wird sie der KKJPD und der Justizkonferenz unterbreitet, damit anschliessend der Ratifizierungsprozess durch die Kantone gestartet werden kann. Die Arbeiten zum Aufbau der Betriebs- und Geschäftsorganisation der öffentlich-rechtlichen Körperschaft «Justitia.Swiss» werden fortgeführt. 

Chantal Neuschwander, Projektleiterin örK und Bereich Recht

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